Angaben zur Batterieverordnung

Batterieverordnung

Belehrung nach § 18 Batteriegesetz (BattG)
Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der
Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder
im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen
Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.
Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns
erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich
zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus
an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.

Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:

FRElektronik .de

Inhaber: Francis Christy Ravi
Hildesheimer Str. 205
30519 Hannover

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer
durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Desweiteren
befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne,
die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele
hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Sie haben die
Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren
der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen
Herstellers nachzulesen.
Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft)

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